JULITH GmbH
Hintergrund Vorgehen Preis FAQ Kontakt

Glossar

Glossar Cyber-Luftsicherheit

Die wichtigsten Fachbegriffe rund um das Cyber-Luftsicherheitsprogramm nach LBA - kompakt, in Klartext, mit Verweis auf die jeweilige Rechtsgrundlage.

Reglementierter Beauftragter (RegB)

Luftfracht-Spediteur, Handler oder Lagerhalter, der nach § 9 LuftSiG vom LBA zugelassen ist und Sicherheitskontrollen an Luftfracht (Röntgen, Spürhund, Sicht- und Tastkontrolle u. a.) durchführen darf. RegB sind ein zentrales Glied der sicheren Lieferkette Luftfracht.

Reglementierter Lieferant (RegL)

Lieferant von Bordvorräten und Flughafenlieferungen, der in sicheren Bereichen des Flughafens tätig ist und nach LBA-Vorgaben zugelassen sein muss. Aufgaben: Catering, Reinigungsmittel, Verbrauchsmaterialien für die Kabine etc.

Bekannter Versender (bV)

Verlader, der nach § 9a LuftSiG identifizierbare Luftfracht aus eigener Produktion in die sichere Lieferkette einbringt. Bekannte Versender müssen ein Sicherheitsprogramm und nun auch ein Cyber-Luftsicherheitsprogramm unterhalten.

KIKS - Kritische IT-Systeme und Daten

Methodischer Schritt zur Identifikation jener IT-Systeme und Datenflüsse, deren Manipulation oder Ausfall die Luftsicherheit gefährden könnte. Die KIKS-Ermittlung ist Grundlage des gesamten Cyber-Luftsicherheitsprogramms.

ISMM - Informationssicherheitsmanagement-Handbuch

Dokumentation des Informationssicherheits-Managementsystems gemäß IS.D.OR.250 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1645. Im Bereich Bodenabfertigung verpflichtend ab Anwendung der VO (EU) 2025/22 - siehe unsere Seite ISMS für Bodenabfertigung.

LBA - Luftfahrt-Bundesamt

Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMDV. Zuständig u. a. für die Aufsicht über Luftsicherheit (Luftfracht, Bodenabfertigung), Zulassung von RegB, RegL, bV und für die Anwendungsgrundsätze zu §§ 9, 9a LuftSiG.

LuftSiG - Luftsicherheitsgesetz

Bundesgesetz zur Abwehr von Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs. § 9 behandelt Reglementierte Beauftragte, § 9a bekannte Versender. Cyber-Maßnahmen werden in den LBA-Anwendungsgrundsätzen konkretisiert.

VO (EU) 2015/1998

Durchführungsverordnung der Kommission mit detaillierten Maßnahmen zur Umsetzung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit. Enthält seit 2022 explizite Cybersicherheits-Anforderungen, die das LBA in nationale Anwendungsgrundsätze überführt.

Cyber-Reaktionsplan

Dokumentierter Plan mit Meldewegen, Eskalationsketten und Verantwortlichkeiten für den Fall eines Cyber-Vorfalls mit Bezug zur Luftsicherheit. Pflichtbestandteil des Cyber-Luftsicherheitsprogramms nach LBA-Mustervorlage.

← Zurück zur Übersicht  |  Erstgespräch anfragen

Leistung

Hintergrund Vorgehen Preis Glossar

Kontakt

info@julith.gmbh

Erlengasse 3
8240 Thayngen
Switzerland

Legal

Datenschutz Impressum
CHE-164.714.634 · © 2026 JULITH GmbH