Glossar
Glossar Cyber-Luftsicherheit
Die wichtigsten Fachbegriffe rund um das Cyber-Luftsicherheitsprogramm nach LBA - kompakt, in Klartext, mit Verweis auf die jeweilige Rechtsgrundlage.
Reglementierter Beauftragter (RegB)
Luftfracht-Spediteur, Handler oder Lagerhalter, der nach § 9 LuftSiG vom LBA zugelassen ist und Sicherheitskontrollen an Luftfracht (Röntgen, Spürhund, Sicht- und Tastkontrolle u. a.) durchführen darf. RegB sind ein zentrales Glied der sicheren Lieferkette Luftfracht.
Reglementierter Lieferant (RegL)
Lieferant von Bordvorräten und Flughafenlieferungen, der in sicheren Bereichen des Flughafens tätig ist und nach LBA-Vorgaben zugelassen sein muss. Aufgaben: Catering, Reinigungsmittel, Verbrauchsmaterialien für die Kabine etc.
Bekannter Versender (bV)
Verlader, der nach § 9a LuftSiG identifizierbare Luftfracht aus eigener Produktion in die sichere Lieferkette einbringt. Bekannte Versender müssen ein Sicherheitsprogramm und nun auch ein Cyber-Luftsicherheitsprogramm unterhalten.
KIKS - Kritische IT-Systeme und Daten
Methodischer Schritt zur Identifikation jener IT-Systeme und Datenflüsse, deren Manipulation oder Ausfall die Luftsicherheit gefährden könnte. Die KIKS-Ermittlung ist Grundlage des gesamten Cyber-Luftsicherheitsprogramms.
ISMM - Informationssicherheitsmanagement-Handbuch
Dokumentation des Informationssicherheits-Managementsystems gemäß IS.D.OR.250 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1645. Im Bereich Bodenabfertigung verpflichtend ab Anwendung der VO (EU) 2025/22 - siehe unsere Seite ISMS für Bodenabfertigung.
LBA - Luftfahrt-Bundesamt
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMDV. Zuständig u. a. für die Aufsicht über Luftsicherheit (Luftfracht, Bodenabfertigung), Zulassung von RegB, RegL, bV und für die Anwendungsgrundsätze zu §§ 9, 9a LuftSiG.
LuftSiG - Luftsicherheitsgesetz
Bundesgesetz zur Abwehr von Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs. § 9 behandelt Reglementierte Beauftragte, § 9a bekannte Versender. Cyber-Maßnahmen werden in den LBA-Anwendungsgrundsätzen konkretisiert.
VO (EU) 2015/1998
Durchführungsverordnung der Kommission mit detaillierten Maßnahmen zur Umsetzung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit. Enthält seit 2022 explizite Cybersicherheits-Anforderungen, die das LBA in nationale Anwendungsgrundsätze überführt.
Cyber-Reaktionsplan
Dokumentierter Plan mit Meldewegen, Eskalationsketten und Verantwortlichkeiten für den Fall eines Cyber-Vorfalls mit Bezug zur Luftsicherheit. Pflichtbestandteil des Cyber-Luftsicherheitsprogramms nach LBA-Mustervorlage.